Hintergrund
Nach dem neuen EU-Datenschutzrecht, welches ab dem 25.05.2018 gilt, sind Foto- und/oder Videoaufnahmen, auf denen Personen zu erkennen sind, grundsätzlich nur noch mit schriftlicher Einwilligung des/der Abgebildeten rechtmäßig (in die Kamera lächeln ist keine ausreichende Einwilligung!). Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten insoweit nur für Presse, Rundfunk, Wissenschaft und Kunst. Da das EU-Datenschutzrecht höherrangiger ist als das altbekannte deutsche Kunsturheberrechtsgesetz (KUG), kann man sich in Zukunft auch nicht mehr darauf berufen, die abgebildeten Personen seien nur „Beiwerk“ des Bildes, § 23 KUG. Das EU-Recht verdrängt deutsches Recht an dieser Stelle.
Fotos und/oder Videoaufnahmen sind nur ausnahmsweise auch ohne Einwilligung des/der Abgebildeten zulässig, wenn dies
Für Foto- und/oder Filmaufnahmen von Kindern, Jugendlichen sowie Erwachsenen während Freizeitmaßnahmen, sonstigen Aktionen oder Veranstaltungen dürfte in der Regel keine dieser Ausnahmen greifen, weswegen stets eine schriftliche Einverständniserklärung einzuholen ist.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren braucht es hierfür das Einverständnis der Eltern, Jugendliche ab 16 dürfen das Einverständnis selbst erteilen.
Zu beachten ist auch, dass sich aus der Einwilligung ergeben muss, für welche Zwecke die Aufnahmen verwendet werden sollen, damit dem/der Einwilligenden klar ist, worauf er/sie sich einlässt.
Einverständniserklärung zu Foto- und/oder Filmaufnahmen
Nach dem neuen Datenschutzrecht, welches ab dem 25.05.2018 gilt, muss jede/r Betroffene umfassend gemäß Art. 13 DSGVO informiert werden, wenn Daten von ihm/ihr verarbeitet (erhoben, gespeichert, weitergegeben, gelöscht etc.) werden. Hierzu zählen auch Foto- und/oder Videoaufnahmen.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen der Aktion/Freizeit/Veranstaltung etc. des WSV e.V. Bilder und/oder Videos von den anwesenden Teilnehmer/innen gemacht werden und zur Veröffentlichung
verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen. Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit des WSV e.V..
Ich bin mir darüber im Klaren, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben.
Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber dem WSV e.V. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit dies dem WSV e.V. möglich ist.
Ort/Datum:
Name, Vorname
Unterschrift des/der Teilnehmers/in ab 16 Jahre[1]:
Unterschrift der/der Personensorgeberechtigten:
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist WSV e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Veit Richter (info@wsvev.de).
Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit des WSV e.V..
Die Verarbeitung von Fotos und/oder Videos (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte (s. unter 5.) erfolgt aufgrund ausdrücklicher Einwilligung des/der Personensorgeberechtigten bzw. des/der Betroffenen, mithin gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Die Veröffentlichung ausgewählter Bilddateien in (Print)Publikationen des WSV e.V. sowie auf deren Homepage o. ä. ist für die Öffentlichkeitsarbeit des WSV e.V. erforderlich und dient damit der Wahrnehmung berechtigter Interessen der Beteiligten, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO.
Fotos und/oder Videos werden weitergeben an:
Fotos- und/oder Videos, welche für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit des WSV e.V. gemacht werden, werden vorbehaltlich eines Widerrufs der Einwilligung des/der Betroffenen auf unbestimmte Zeit zweckgebunden gespeichert.
Die Einwilligung zur Verarbeitung der Fotos und/oder Videos kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Sollten Sie von den genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der/die Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischem Landesbeauftragten für den Datenschutz.
[1] Gemäß Art. 8 der DSGVO dürfen Jugendliche ab 16 Jahren ihr Einverständnis zur Datenverarbeitung selbst erteilen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bedarf es einer Einverständniserklärung der Eltern.